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AKTUELL: BONUS-CARD Regelung der Stadt Stuttgart
Mit der Bonuscard gewährt die Landeshauptstadt Stuttgart in Form einer freiwilligen Leistung nach einem differenzierten System Vergünstigungen für Personen, die Leistungen nach SGB II (ALG II) oder SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten und an Bedürftige mit geringem Einkommen, die aber keinerlei soziale Transferleistungen zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes beziehen. Dem Berechtigtenkreis soll durch den Sozialausweis Bonuscard ermöglicht werden, am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben teilzunehmen.
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AKTUELL: Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen
Für die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Tagespflegepersonen gibt es bis jetzt noch keine Formulare, diese sollen im Oktober 2009 durch das Jugendamt bereitgestellt werden. Eine rückwirkende Erstattung wird möglich sein. Das Prozedere der Vergabe der FAG-Zuwendungen, die unabhängig von einer Beszuschussung durch die Stadt gezahlt werden, ist noch nicht klar. Beides soll nach dem Stand der Planung am 12. Oktober 2009 im Jugendhilfeausschuss behandelt werden.
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AKTUELL: Bundesvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V. gegründet
Am 16. Mai 2009 wurde in Hannover die "Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V. gegründet. Dies ist bundesweit auf große Resonanz gestoßen. In mehreren Bundesländern werden nun unter dem Dach der Bundesvereinigung Regionalgruppen gegründet, die sich gezielt vor Ort für die Belange der Kindertagespflege-personen einsetzten werden. Für Oktober 2009 ist ein erster Workshop zur Gründung von Regionalgruppen geplant.
Kontaktadressen:
1. Vorsitzende: Heidemarie Stocker, Tel. 04181/39175, h.stocker@web.de
2. Vorsitzende: Melanie Noack, Tel. 04231/961871, noackm@t-online.de
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AKTUELL: Entscheidung des Verwaltungsausschusses der Stadt Stuttgart:
der Verwaltungsausschuss hat am 22.07.2009 folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Leistungen der Tagespflegepersonen werden ab dem 01.07.2009 mit 3.90 € je Betreuungsstunde vergütet.
2. Es werden weiterhin Freiwilligkeitsleistungen durch die Stadt Stuttgart gewährt.
3. Die Eltern werden auf der Grundlage des § 90 SGBVIII (Kinder-und Jugendhilfegesetz) zu den Kosten der Kindertagespflege herangezogen. Bonus-Card Inhaber werden von den Kosten befreit.
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Positionspapier des Landesverbandes der Tagesmütter e.V. in Baden-Württemberg:
Im Landesverband sind 54 Tageselternvereine aus Baden-Württemberg Mitglied. In diesen Mitgliedsvereinen werden von ca. 4.800 Tageseltern rund 10.000 Kinder (Erscheinen: März 2009, Update November 2009) betreut. Wir freuen uns, dass die Politik in Baden-Württemberg die Kindertagespflege stützt und durch die Gesetzgebung gezielt fördert.
[PDF zum Lesen: mehr...]
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Kinderbetreuungskosten und ihre steuerliche Absetzbarkeit - unsere Steuer-Tipps:
Was muss eine Tagesmutter/-vater alles für die Steuererklärung beachten? Welche Beträge sind steuerfrei, welche sind einkommenssteuerpflichtig? Was ist das Elterngeld? All dies und weitere wichtige Fragen klären wir für Sie auf einer Infoseite rund ums Finanzamt mit immer neuen Tipps und Infos rund um die Steuererklärung:
[mehr...]
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