
Lieb mich, wenn ich es am Wenigsten verdiene, denn dann brauche ich es am Meisten. (Verfasser unbekannt)
Tagespflegepersonen, die ein Tagespflegekind oder mehrere Tagespflegekinder in ihren Haushalt aufnehmen sind in der Regel selbständig Tätige.
Tagespflegepersonen, die privat von den Eltern bezahlt werden, sind einkommensteuerpflichtig und ab einer bestimmten Einkommensgrenze auch sozialversicherungspflichtig.
Seit Januar 2009 ist das Pflegegeld aus öffentlichen Mitteln ebenfalls steuerpflichtig.