BONUS-CARD Regelung der Stadt Stuttgart

Mit der Bonuscard gewährt die Landeshauptstadt Stuttgart in Form einer freiwilligen Leistung nach einem differenzierten System Vergünstigungen für Personen, die Leistungen nach SGB II (ALG II) oder SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) erhalten und an Bedürftige mit geringem Einkommen, die aber keinerlei soziale Transferleistungen zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes beziehen. Dem Berechtigtenkreis soll durch den Sozialausweis Bonuscard ermöglicht werden, am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben teilzunehmen.

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