Das Verwaltungsgericht Mannheim hat entschieden: Tagesmütter dürfen andere Tagesmütter anstellen, auch in Stuttgart. Das Verbot der Anstellung verstößt gegen das Grundgesetz, nämlich gegen Artikel 12 „die Freiheit der Berufswahl“.
Der stellvertretende Jugendamtsleiter Heinrich Korn hat in der Stuttgarter-Zeitung.de vom 3. August 2017 die Rechtssicherheit begrüßt, die dieses Urteil schafft und beteuert, dass das städtische Jugendamt das Urteil akzeptieren wird.
Geklagt hatte die Tagesmutter Anna Prokein (ehemalige Vorständin im Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V.), die in ihrer Großtagespflege in Stuttgart-Möhringen zusammen mit angestellten Tagesmüttern neun Kinder betreut.
Wir freuen uns ebenso über die bestehende Rechtssicherheit und auf konstruktive Verhandlungen mit dem Jugendamt und hoffen nun auf einfachere Vertretungslösungen und individuelle und vielfältige Kooperationsmöglichkeiten der Kindertagespflege.
Karin Pfeiffer
Vorstandsvorsitzende
Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V.