Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 - 2018

Die Landesregierung hat mit Hilfe des Investitionsprogrammes des Bundes neue Mittel für den Ausbau der Kleinkindbetreuung bereitgestellt und in einer neuen "VwV Investitionen Kleinkindbetreuung" vom 6. Mai 2015 geregelt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden auch mit diesem Programm lediglich Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren, die neu geschaffen werden und in Folge dieser Investitionsmaßnahme nicht zum Abbau anderer Plätze für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege führen.

Was zählt als zusätzlicher Platz?

Die Förderung eines zusätzlichen Platzes für ein Kind unter drei Jahren in der Kindertagespflege setzt u.a. eine Betreuungszeit von mindestens 10 Stunden wöchentlich voraus. Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII muss vorliegen.

Alle Unterlagen wurden von den Regierungspräsidien bereits online bereitgestellt und können jederzeit abgerufen werden unter

rp.baden-wuerttemberg.de

nach dem Infopunkt "Weitere Informationen:", hier das "Unterthema : Antragsvordrucke" klicken.

Ebenso muss der Verwendungsnachweis ausgefüllt werden, die finden per "Unterthema : Verwendungsnachweis - Vordrucke"

ACHTUNG:

Anträge sind über unseren Tageselternverein an den örtlichen Träger, die Stuttgarter Jugendhilfe, zu leiten, der den Antrag mit einer Bedarfsbestätigung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Bewilligungsbehörde einreicht. Bitte beachten Sie hier die Antragsfrist 31. Juli 2015 für noch nicht beantragte Maßnahmen, die 2014 begonnen haben!

Für Fragen wenden Sie sich gerne an unser Team zu den üblichen Telefon- bzw. Öffnungszeiten!

Übrigens: wir halten die Antragsformulare bereit und sind beim Ausfüllen gerne behilflich, bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns!