Kindertagespflege auf dem Schirm: die Aktion geht weiter!

Auch Frau Dr. Anna Christmann (Bündnis 90/Die Grünen) hat die Kindertagespflege auf dem Schirm.

Dr. Anna Christmann (Bündnis 90/Die Grünen) Sie setzt sich für eine Verbesserung der Kinderbetreuung ein und findet: „Die Tagesmütter- und väter sind eine wichtige Ergänzung unserer U3 Kinderbetreuung in Stuttgart.“

Sie besuchte mit uns die Kindertagespflege Ira Holzmann und konnte sich von der hohen Qualität der Kinderbetreuung selbst überzeugen.

Wir danken Frau Ira Holzmann-Gürtler, Herrn Mario Gürtler, Frau Claudia Dankert und allen Tageskindern, dass wir sie besuchen durften.

Dr. Anna Christmann (Bündnis 90/Die Grünen) Zeigen auch Sie, dass Sie die Kindertagespflege auf dem Schirm haben!

Schauen Sie auf die Homepage des Landesverbandes Kindertagespflege BW unter www.kindertagespflege-bw.de, dort finden Sie weitere Informationen.

Tagesmütter und Tagesväter arbeiten i.d.R. als Selbständige, können ihre Bezahlung bzw. ihren Stundensatz (in der Kindertagespflege nennen wir das „laufende Geldleistung“), aber nicht selbst bestimmen, denn er ist bei 5,50€ pro Kind/Stunde gedeckelt. Gleichzeitig dürfen 5 Kinder betreut werden. Bezahlt werden die reinen Betreuungsstunden. Elternarbeit, Einkaufen, Kochen, Aufräumen und Putzen auch von Spielsachen, Beschäftigungen vorbereiten, Entwicklungsverläufe der Tageskinder dokumentieren und Anträge, Belegungspläne und andere Formulare müssen zusätzlich geleistet werden.

Für so viele zusätzliche Leistungen wünschen wir uns eine höhere und angemessenere Vergütung.

Wir unterstützen die Forderungen des Landesverbandes Kindertagespflege zur Bundestagswahl 2017:

  • Berufsbild Kindertagespflege anerkennen! Entwicklung des Berufsbildes Kindertagespflege durch Verankerung in SGB VIII, die zeitnahe Erhöhung der laufenden Geldleistung und verbesserte Qualifizierung stärken. 

  • Sonderregelung Kranken- und Pflegeversicherung beibehalten! Tagespflegepersonen mit geringem Einkommen sind auf die Sonderregelung zur Einstufung in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung angewiesen. 

  • Betriebskostenpauschale für Tagespflegepersonen erhöhen! Nach neun Jahren ohne Anpassung müssen Tagespflegepersonen durch eine deutlich höhere Betriebskostenpauschale in ihrer beruflichen Selbstständigkeit unterstützt werden.