Die Verlängerung der Sonderregelung für selbständig tätige Tagespflegepersonen in der Krankenversicherung ist beschlossen!
Der Deutsche Bundestag hat am 11.06.2015 das Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet. Darin enthalten ist auch die Verlängerung der Sonderregelung des § 10 SGB V zur Einstufung der selbstständig tätigen Kindertagespflegepersonen. Tagesmütter und Tagesväter, die bis zu fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder betreuen, sind demnach regelmäßig nicht als hauptberuflich sondern als nebenberuflich Selbstständige einzustufen. Diese Sonderregelung sollte zum Ende diesen Jahres enden. Nun wurde sie bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.
Quelle & weitere Infos unter http://www.bvktp.de