Der Betreuungsvertrag wird zwischen den Eltern des Tageskindes und der Kindertagespflegeperson geschlossen.
Es ist ein privat-rechtlicher Vertrag um in vielen Fragen eine verbindliche Abmachung zwischen den Vertragsparteien zu treffen.
Außerdem ist der Betreuungsvertrag eine Voraussetzung, um den Förderbeitrag durch das Jugendamt der Stadt Stuttgart zu erhalten:
Antrag auf Förderung in Kindertagespflege: www.stuttgart.de
Er regelt unter anderem Fragen wie:
Der Betreuungsumfang: an welchen Tagen wird das Tageskind zu welchen Zeiten betreut? Wer bringt es und wer holt es ab?
Die Eingewöhnung: wie gestaltet sich die Eingewöhnung des Tageskindes und deren Kosten?
zu den Kosten: grundsätzlich besteht der Vertrag zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern, es kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Nähere Informationen finden Sie im Leitfaden für Eltern.
Alltagsfragen: zur Ernährung, zum Schlafrhytmus, zu Gewohnheiten, zur Pflege und viele weitere Fragen.
zum Thema Urlaub
zum Thema Krankheit
zum Thema Kündigung bzw. Vertragsende
und weitere Themen.
Je ausführlicher die Abmachungen vertraglich geregelt werden, desto klarer und eindeutiger sind die Absprachen und die Verantwortlichkeiten zwischen den Vertragsparteien.