Versicherung von Kindertagespflegeperson und Tagespflegekind

Tagesmütter müssen sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege anmelden und eine Unfallversicherung abschließen, siehe auch auf BGW Online HIER.

Mit der Aufnahme eines Kindes übernimmt die Kindertagespflegeperson im Rahmen der vereinbarten Betreuung die Aufsichtspflicht über das Tageskind. Damit stellt sich auch die Frage nach der Schadensbegleichung, wenn das Kind während der Betreuungszeit einem Dritten oder der Betreuungsperson einen Schaden zufügt.

Alle in Stuttgart betreuten Tagespflegekinder, deren Pflegeverhältnisse über die laufenden Geldleistungen gefördert und von einer Kindertagespflegeperson bei uns angemeldet werden, sind über das Jugendamt der Stadt Stuttgart haftpflichtversichert. Eine private Haftpflichtversicherung der abgebenden Eltern ist vorrangig zu behandeln.

Weiter sind alle, von einer anerkannten Kindertagespflegeperson betreuten Kinder in Stuttgart über das Land Baden-Württemberg unfallversichert. Beim Schadensfall wenden sich die TPP direkt an die Unfallkasse. Die Unfallmeldung muss innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall erfolgen.

  1. WGV Schadensmeldungsformular
  2. Unfallmeldung Formular