Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen. Afrikanische Weisheit
Kindertagespflege von Kindern in Familien ist ein pädagogisches Angebot der Kinderbetreuung, das eine Alternative zur Betreuung von Kindern in einer Kindertagesstätte oder einem Kindergarten darstellt und ist seit dem Kindergartengesetz vom April 2003 einer institutionellen Betreuung gleichgesetzt. Kindertagespflege wird von berufstätigen Eltern vorwiegend für Kinder bis zu drei Jahren in Anspruch genommen. Sie kann aber, beispielsweise als Anschlussbetreuung nach Kindergarten oder Schule, für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Die gesetzliche Grundlage für die Kindertagespflege ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§23 SBG VIII) festgelegt.
Kindertagespflege bedeutet, dass ein Kind ganztags oder nur für einen Teil des Tages im Haushalt der Tagesmutter betreut wird. In manchen Fällen gibt es auch Tagesmütter, die im Haushalt der Eltern des Tagespflegekindes als so genannte Kinderfrauen arbeiten oder Tagesmütter die in anderen geeigneten Räumen betreuen. Besonders für kleine Kinder kann eine qualitativ gute Fremdbetreuung neben der eigenen Familie nach wissenschaftlichen Erkenntnissen sehr positiv für die geistige und soziale Entwicklung sein (Clarke-Stewart, 1998).
Besondere Merkmale dieses Betreuungsangebotes sind
Gerne stellen wir Ihnen auch unsere Formulare für Tages- und Familienpflege als PDF zum Download bereit.